Gefahren falscher Anwendung homöopathischer Arzneien

In zahlreichen Entbindungsstationen in Österreich werden homöopathische Arzneien eingesetzt. Bei unfachgerechtem Umgang können jedoch unerwünschte Wirkungen eintreten, denn

  • immer wird der empfindliche Organismus des Ungeborenen, der vor der Geburt noch weitgehend unbekannt ist, mitbehandelt.
  • zu frühe Mittelgabe (vor der 12. Schwangerschaftswoche) kann zu Schäden am Ungeborenen führen.
  • zu häufige Mittelgaben führen zur sogenannten „Arzneimittelprüfung“ (Symptome, die durch die falsche Anwendung der Arznei provoziert werden und nichts mit der Krankheit der Patientin zu tun haben). Es werden neue Krankheitssymptome somit den ursprünglichen Beschwerden der Patientinnen hinzugefügt, statt zu heilen.
  • Schwangere reagieren manchmal empfindlicher auf Homöopathika als nicht schwangere Frauen, weshalb keine Potenzen jenseits der C 30 angewandt werden sollten.
  • mittels homöopathischer, konstitutioneller Behandlung können bereits vor der Schwangerschaft bestehende chronische Erkrankungen oft geheilt werden (Migräne, Colitiden, Depressionen…).
  • Phytolacca darf nicht bei einer beginnenden Brustentzündung einer stillenden Frau gegeben werden: Bei zu häufiger Gabe kann die Mastitis enorm angeheizt werden (Arzneimittelprüfung!).
  • ein „homöopathisches Abstillen“ ist nicht möglich und führt zu unangenehmen körperlichen und psychischen Symptomen bei der Patientin: denn man lässt sie eine Arznei, die ihr Körper nicht braucht, in zu häufigen Gaben einnehmen. Dass die Milch in diesem Fall versiegt, ist ein Nebeneffekt der Arzneimittelprüfung, die insgesamt sehr unangenehm für die Frau ist.
  • jedes homöopathische Mittel, das eine junge Mutter einnimmt, erreicht über die Milch auch das Kind, was zu nebenwirkungsartigen Symptomen beim Neugeborenen führen kann.